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Unser Ziel
ist es, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen. Unsere
Mandantschaft setzt sich dabei wesentlich aus Privatpersonen sowie
kleinen und mittleren Betrieben aller Rechtsformen zusammen.
Zur Erreichung dieses Ziels sind wir
für unsere Mandanten im Bereich der vorsorgenden Beratung und
Vertragsgestaltung sowie in der außergerichtlichen Vertretung
und der Vertretung vor Gericht tätig. Die gerichtliche
Vertretung ist dabei vor allen deutschen
Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wie auch vor allen
deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem
Bundesarbeitsgericht möglich.
Die Erfahrung zeigt, dass es oftmals
günstiger ist, Prozesse im Vorfeld zu vermeiden, statt sie zu
führen. Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung
lassen sich Prozessrisiken vermeiden. Dabei ist für uns
wesentlich, ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis für die
Mandanten zu erzielen und sie über die wirtschaftlichen
Möglichkeiten, Risiken und Folgen zu unterrichten.
Herr Rechtsanwalt Lübbers betreut unter
anderem folgende Rechtsgebiete:
Auch bei Fragestellungen aus anderen
Rechtsbereichen werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Lübbers
fachkundig beraten und vertreten.
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